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Internationalistisches Bündnis

Petition um die Gemeinnützigkeit des VVN-BDA

Liebe Freundinnen und Freunde,
ich möchte Euch bitten, die Petition gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer der ältestesten antifaschistischen Organisationen in Deutschland https://vvn-bda.de/ zu unterzeichnen, denn es fehlen noch 2500 Unterschriften! Bitte leitet die Petition auch weiter!


Wie zuvor attac und Campact wurde der VVN-BdA vom Finanzamt Berlin die Gemeinnützigkeit entzogen, was ihrer politische Arbeit enorm erschwert, und das in Zeiten, in denen alle an der Stärkung antifaschistischer Arbeit interessiert sein müssten. (Wie die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik“, eine Lobby-Organisation der Rüstungsindustrie, der Gemeinschaft nutzt, konnte mir bislang noch niemand erklären. Sie gilt weiterhin als gemeinnützig.)

Die Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der Nazi-Verfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern, der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen.

Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des Nationalsozialismus ist gerade in der heutigen Zeit wichtig für die Gesellschaft, da dadurch ein weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann.

Begründung:

Nur eine von 17 Verfassungsschutzbehörden in Deutschland stuft die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“ ein. Der bayerische Verfassungsschutz tut dies seit Jahren in seinen Berichten fast nach dem Copy-und-Paste-Verfahren.

Quelle: www.tagesschau.de/inland/verfolgte-naziregime-gemeinnuetzigkeit-101.html

Des Weiteren hat das Finanzamt Oberhausen aufgrund derselben Sachlage und Eingabe der VVN-BdA NRW die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Von daher ist die Entscheidung des Berliner Finanzamts nicht nachvollziehbar.https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben/unterschreiben/adresse

Ich wünsche Euch allen eine erholsame Zeit und alles Gute für das neue Jahr.
Herzlich, Bianca

Von zKOG

Die zentrale Koordinierungsgruppe (zKOG) koordiniert die Arbeit im InterBündnis bundesweit und zwischen den Plattformen im Sinne der Beschlüsse des Bündnis-Rats und der Bündnis-Kongresse und bestimmt einen dreiköpfigen geschäftsführenden Ausschuss (gA).