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Heizkostenzuschuss 2022 – viele Menschen mit geringem Einkommen gehen leer aus

Koordinierungsgruppe Bundesweite Montagsdemo, 4.2.2022

Die Bundesregierung hat am 2. Februar einen einmaligen Heizkostenzuschuss für 710.000 Haushalte mit Wohngeldanspruch, 370.000 BaföG-Empfänger und für Bezieher von Ausbildungshilfe beschlossen. „Für diejenigen, die ihn bekommen, deckt der Zuschuss – 135 Euro für 1-Personenhaushalt, 175 für 2-Personenhaushalt, 35 Euro für jede weitere Person – nur einen minimalen Teil der gestiegenen Kosten“ kritisiert Ulja Serway von der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo und führt weiter aus: „1.000 Gasgrundversorger haben ihre Preise im Durchschnitt um 71,2 Prozent erhöht. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr bedeutet das laut Check24 zusätzliche Kosten von durchschnittlich 1.078 Euro pro Jahr. Je nach Familiengröße deckt der Zuschuss also gerade mal 18-20% der zusätzlichen Kosten“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert mindestens 500 Euro Zuschuss pro Haushalt.

Und diejenigen, die trotz geringem Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil ihr zu berücksichtigendes Einkommen z.B. wenige Euro über der nach dem Wohngeldgesetz geltenden Höchstgrenze liegt, gehen leer aus. Schon Anfang 2021 meldete das Statistische Bundesamt, dass rund zwei Millionen Menschen in Deutschland nicht richtig heizen – aus Geldmangel. Bei den heutigen Energiepreisen wird sich diese Zahl vervielfacht haben.

Ulrich Achenbach, ebenfalls Mitglied der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo erläutert: „Hartz IV – Bezieher und Empfänger der Grundsicherung profitieren überhaupt nicht von dem Heizkostenzuschuss, weil die Heizkosten zu den „angemessenen“ Kosten der Unterkunft zählen und angeblich voll von den Ämtern übernommen werden“. Für die „Angemessenheit“ von Heizkosten gilt als Richtlinie der bundesweite Heizkostenspiegel. Danach gibt es Richtwerte (Kilowattstunden) pro Person. gem. nachfolgender Tabelle:

Ulrich Achenbach hat exemplarisch an der Stadt Essen nachgerechnet. Angemessene Heizkosten pro Monat für die Stadt Essen: (Auszug Tabelle).

Der Preis pro Monat bezieht sich jedoch auf den reinen Verbrauch an Energie. Hinzu kommen Kosten wie die Grundgebühr der Energieversorgung und Heiznebenkosten wie z.B. Schornsteinfeger.

Berechnungsbeispiel: Die angemessenen Heizkosten für einen Single-Haushalt errechnen sich wie folgt:

1,42 Euro x 50 qm (angemessene Wohnungsgröße) x 12 Monate = 852,00 Euro jährlich + 144 Euro Grundgebühr des Energieversorgers (z.B. Stadtwerke Essen) = 996,00 Euro. Rechnet man die Kosten für die Heizungswartung und den Schornsteinfeger noch hinzu, ergäbe sich schätzungsweise ein Gesamtbetrag von ca. 1100,00 Euro.

1 cbm Erdgas kostet in Essen (Anbieter Stadtwerke Essen) aktuell – Stand Nov. 2021 – Grundpreis = 12,00 Euro monatlich und 0,1591 Euro pro Kilowattstunde bei einem Verbrauch von 5000 – 16999 kWh jährlich). Der tatsächliche Preis für Heizkosten würde nach dem dem Richtwert des bundesweiten Heizkostenspiegels 12,00 Euro * 12 Monate =144,00 Euro + (0,1591 Euro x 12 600 kWh)=2004,66 Euro für den jährlichen Verbrauch bei insgesamt 2.148,66 Euro liegen!

Ulrich Achenbach fordert: „Die Grenzwerte müssen umgehend entsprechend den realen Kosten erhöht und die Energiekosten vollständig von den Jobcentern übernommen werden!

Schnell und unkompliziert bezeichnet Bauministerin Geywitz (SPD) das Vorgehen der Bundesregierung. Die Heizkosten wie auch die Strom- und Benzinkosten steigen aber schon seit Anfang 2021 massiv, im Februar 2022 wurde jetzt ein einmaliger Zuschuss beschlossen und ausgezahlt wird er im Juni. Das entspricht wohl mehr dem Tempo einer Schnecke. Die meisten Mieter bekommen ihre Nebenkostenabrechnungen schon deutlich vor Juni. Sichergestellt ist so keinesfalls, dass (je nach ihrem Zeitpunkt erstellte) Betriebskostennachzahlungen mit dem Heizkostenzuschuss pünktlich wenigstens abgefedert werden können.

Die Bundesweite Montagsdemo fordert:

 Heizkostenzuschuss von 1.000€ für alle Haushalte mit geringem Einkommen

 Vollständige Übernahme der Nebenkosten-Nachzahlungen bei Beziehern von Hartz IV oder anderen Transferleistungen durch die Jobcenter bzw. Sozialämter

Deckelung der Strom-, Gas- und Erdölpreise auf Kosten der Profite der Energiekonzerne!

Aussetzung der Strom- und Gassperren