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Lisa Gärtner wegen Kritik an Polizeichef Löther verurteilt – Protest gegen Skandalurteil!

Heute verurteilte Richter Keller vom Saalfelder Amtsgericht Lisa Gärtner, eine der Organisatorinnen des Rebellischen Musikfestivals und jugendpolitische Sprecherin der MLPD, auf Zahlung von 15 Tagessätze à 35 Euro. Das teilt die MLPD in einer aktuellen Presseerklärung mit, auf die sich der folgende Artikel stützt.

 

Lisa Gärtners „Vergehen“: Sie hatte auf einer Kundgebung am 17. Mai 2018 in Saalfeld die kritische Frage aufgeworfen, ob das Verbot des Rebellischen Musikfestivals und die Kriminalisierung und Diffamierung von Repräsentanten der MLPD von ganz oben ausging oder Herr Löther, damaliger Leiter der Polizeiinspektion Saalfeld, sich „durchgeknallt“ verhalten habe.

 

Der Richter urteilte dazu rechtlich abenteuerlich, dass dies eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ gewesen sei, ohne dies auch nur ansatzweise belegen zu können. Dabei wiesen in dem zweistündigen (auf eine halbe Stunde angesetzten) Prozess Lisa Gärtner und ihr Anwalt Peter Weispfenning nach, dass die Äußerung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

Vom Grundgesetz geschützte Äußerung

Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Urteilen festgestellt, dass eine solche Äußerung beleidigend sein kann, wenn sie in einer Privatfehde fällt. Dass sie aber durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt ist, wenn es sich wie hier um eine pointierte, polemisch zugespitzte Äußerung im politischen Meinungskampf handelt.

 

Lisa Gärtner dazu im Prozess: „Es ist nicht zu akzeptieren, dass Herr Löther und andere mit der Rechtsentwicklung der Regierung die demokratischen Rechte und Freiheiten mit Füßen treten, dass das von staatlichen Organen geschützt wird und stattdessen Kritik daran kriminalisiert wird.“

Einsatzbefehl kam direkt von Löther

Richter Keller führte ausdrücklich an, dass Löther ja ein „Amtsträger“ sei. Statt ihn in die Schranken zu weisen, wurde das als Argument herangezogen, warum seine „Ehre“ besonders betroffen wäre. Im Prozess wurde von Lisa Gärtner und ihrem Anwalt das undemokratische Vorgehen gegen das Rebellische Musikfestival auf die Anklagebank gerückt.

 

Denn das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Kritik an einem Verhalten als „durchgeknallt“ dann gerechtfertigt ist, wenn ein Amtsträger sich rechtswidrig und unverhältnismäßig verhalten hat. Im heutigen Prozess sagte Polizeioberrat Steinbiss aus, dass er den Einsatzbefehl zur Kundgebung in Saalfeld direkt vom Leiter der Polizeiinspektion, Dirk Löther, erhalten hatte. Dort wurde jedes Verteilen von Flugblättern verboten. Auf die Kritik, dass dies überall in Deutschland als Gemeingebrauch erlaubt ist, wurde behauptet: „Aber in Saalfeld nicht.“

Gefährderbriefe waren ehrabschneidend

Die Polizei trat damals martialisch auf, mit mehr Polizisten als Kundgebungsteilnehmern. Schon am 15. Mai 2018 hatte Löther persönlich einen Gefährderbrief unter anderem an Stefan Engel versandt. Darin wurde die Lüge verbreitet, die zum Rebellischen Musikfestival angekündigte Band Grup Yorum sei in Deutschland verboten. Angekündigt wurde, mit freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen die Teilnehmer des Festivals vorzugehen. Stefan Engel wurde völlig haltlos in die Nähe von „Terrorismusunterstützung“ gerückt. Das war ehrabschneidend.

 

Löther bestritt in der heutigen Zeugenvernehmung auch nicht, dass er die drakonischen Maßnahmen gegen des Rebellische Musikfestival mit weitgehenden Absperrungen usw. persönlich angeordnet hatte. Er bestätigte aber auch, dass er auf Anweisung gehandelt hat.

 

All das wurde von Richter Keller beiseite gewischt. Darauf käme „es hier nicht an“. Tatsächlich war damit im Prozess der Tatsachenkern der Aussagen von Lisa Gärtner bewiesen.

Berufung angekündigt

30 Prozessbeobachter waren vor Ort und erlebten mit eigenen Augen die Rechtsentwicklung in Justizkreisen: Mindestens drei Mannschaftswagen der Polizei waren zur Überwachung und Einschüchterung der Kundgebung angerückt. Im Gericht musste jeder seinen Ausweis abgeben und wurde registriert. Zwei Beweisanträge der Verteidigung wurden abgelehnt, obwohl Zeugen befragt werden sollten, die vor Ort waren. Dafür wurde neben Polizeioberrat Steinbiss auch Polizeidirektor Löther als Zeugen vernommen, der am 17. Mai in Saalfeld gar nicht vor Ort war.

 

„Es ist klar, dass wir dagegen Berufung einlegen werden“, so Rechtsanwalt Weispfenning nach dem Prozess. Die Prozessbesucher waren sich bei der Kundgebung nach dem Prozess einig: Es ist völlig richtig, gegen diese Kriminalisierung vorzugehen und entschieden um die demokratischen Rechte und Freiheiten zu kämpfen. Als Zeichen der Solidarität wurden 125 Euro für die Prozesskosten gesammelt.