Die deutsche staatliche Gerichtsbarkeit setzt ihre Rechtswidrigkeit gegen Revolutionär*innen fort, die im Fall des „Münchner Kommunist*innenprozesses“ vor Gericht gestellt worden. Die Klage wurde am 28. Juli 2020 abgeschlossen, die begründete Entscheidung wurde jedoch noch nicht schriftlich eingereicht, und obwohl keine Berufung eingelegt wurde, wurden Sanktionen durch das Ausländergesetz verhängt. Dies verstößt sogar gegen das eigene […]
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